Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, die vorher auf dem Standeamt stattgefunden hat. Durch den Traugottesdienst wird die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen.
Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Brautpaar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen erhält das Paar den Segen Gottes für diesen gemeinsamen Weg. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht (nach wie vor!) immer die standesamtliche Trauung voraus.
-Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
-Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
-Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
-Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
-Erkundigen Sie sich im Pfarramt nach Ihrem Wunschtermin. Sobald Sie eine Terminzusage haben, können Sie im Pfarrbüro die Trauung anmelden.
-Ganz wichtig: Wenden Sie sich für alle Fragen zum Gottesdienst, die in der Zeit nach der Anmeldung anfallen, vertrauensvoll an Ihren Gemeindepastor. Bitte keine Programmpunkte ohne Rücksprache buchen!
-In der Regel besucht der Pastor in dem Vierteljahr vor der Trauung zum Traugespräch. Im Traugespräch geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche).
-Oft erhält das Brautpaar vor oder nach dem Traugespräch vom Pastor ergänzend Materialien zum Gespräch über Traufragen und Vorschläge für Lieder im Gottesdienst.