Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, die vorher auf dem Standeamt stattgefunden hat. Durch den Traugottesdienst wird die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen.
Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Brautpaar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen erhält das Paar den Segen Gottes für diesen gemeinsamen Weg. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht (nach wie vor!) immer die standesamtliche Trauung voraus.
-Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
-Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
-Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
-Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
-Erkundigen Sie sich im Pfarramt nach Ihrem Wunschtermin. Sobald Sie eine Terminzusage haben, können Sie im Pfarrbüro die Trauung anmelden.
-Ganz wichtig: Wenden Sie sich für alle Fragen zum Gottesdienst, die in der Zeit nach der Anmeldung anfallen, vertrauensvoll an Ihren Gemeindepastor. Bitte keine Programmpunkte ohne Rücksprache buchen!
-In der Regel besucht der Pastor in dem Vierteljahr vor der Trauung zum Traugespräch. Im Traugespräch geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche).
-Oft erhält das Brautpaar vor oder nach dem Traugespräch vom Pastor ergänzend Materialien zum Gespräch über Traufragen und Vorschläge für Lieder im Gottesdienst.
Besonderer Blumenschmuck ist natürlich möglich. Traditionell werden die Gestecke auf dem Altar von den Brautpaaren bestellt und bezahlt und hinterher für den folgenden Sonntagsgottesdienst gespendet. So unterstützt das Brautpaar die Gemeinde, die schon vor der Trauung mehrmals für ihre Ehe gebetet hat.
Auch weiterer Blumenschmuck ist möglich. Sprechen Sie bitte mit dem Pfarramt über die Details, bevor Sie beim Gärtner bestellen oder anfangen, herzustellen. Es gibt Regelungen, z.B. für die Anbringung von Blumen an den Bänken, damit die Bänke nicht verkratzt werden.
Es ist grundsätzlich erlaubt, dass eine Person während des Gottesdienstes dezent fotografiert, und zwar beim Ein- und Auszug sowie beim Ringwechsel und Kuss des Brautpaares. Dabei hat der Fotograf einen festen Platz im Altarraum. Sprechen Sie Details hierzu bitte mit dem Pfarrer hierzu ab. Filmen während des Gottesdienstes ist nicht gestattet. Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, noch zusätzlich Bilder zu machen.
Ja. Sprechen Sie das mit Ihrem örtlichen Pfarrer ab.
Normalerweise nichts! Sollten Sie aber nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin nach den örtlichen Regeln.
In der Regel unterstützt das Brautpaar mit der Kollektenwahl einen Bereich der Kirchengemeinde, zu der sie gehören. Dabei können sie aus verschiedenen Bereichen wählen.
Nein, das ist nicht möglich.
Im allgemeinen schon. Es ist natürlich nur möglich, wenn zu Ihrem Wunschtermin ein Pastor Zeit hat. In der stillen Woche vor Ostern (Karwoche) und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird „ökumenisch“ genannt. Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Findet der Gottesdienst in einer evangelischen Kirche statt, läuft er nach der evangelischen Ordnung ab mit Beteiligung des katholischen Pfarrers. In einer katholischen Kirche ist es umgekehrt.
Beim Traugespräch schlägt der Pastor dem Brautpaar mehrere Formen der Traufrage oder des Trauversprechens vor. Zwischen diesen kann gewählt werden. Dabei unterscheidet sich neben der Form auch der Klang. Alle Versprechen haben aber gemeinsam, dass sie vor Gott gesprochen werden und Gottes Segen, Treue und lebenslange Dauer in den Fragen enthalten ist.
Ja. Auch wenn die Ehe staatlich und kirchlich lebenslang gedacht ist, gehört das Scheitern zum Leben hinzu. Wichtig ist, dass der neue Anfang auch im Sinne der Traufragen gemeint ist.
Vor der Kirche können gern Blumen gestreut werden. In der Kirche bitten wir, darauf zu verzichten.
Das Werfen von Reis ist in den meisten Kirchen (und auch bei uns) nicht erwünscht.
Wir sind mit verschiedenen Partnerkirchen in Übersee verbunden, für die Reis - anders als für uns, ein lebenswichtiges Lebensmittel ist. Dies wollen wir auch bei uns (schon von Erntedank her) achten.
Ja. An den zwei Sonntagen vor der Trauung wird jedes Brautpaar im Sonntagsgottesdienst öffentlich verlesen. Wir beten für die Ehe und zünden eine Kerze für das Brautpaar an.
Es gibt grundsätzlich zwei Formen. Entweder die Traugemeinde ist schon in der Kirche - dies ist die einfachere und häufigere Form - und das Brautpaar zieht in die gefüllte Kirche ein. Oder die Gäste warten draußen vor der Kirche, weil es ein Spalier geben soll.
Beim Einzug selbst zieht üblicherweise das Brautpaar mit dem Pastor ein. Die alte Form, bei der die Braut durch den Brautvater in die Kirche geführt wird, ist eigentlich abgeschafft, weil der alte Bedeutungshintergrund (Besitzübergabe der Frau an den Bräutigam) mit dem evangelischen Bild von Gleichberechtigung nicht vereinbar ist. In Ausnahmefällen kann jedoch trotzdem diese alte Form gewählt werden - meistens, wenn der Brautvater besonders geehrt werden soll. Manchmal entscheidet man sich auch für einen Kompromiß, bei dem der Brautvater die Braut bis zur Kirchtür bringt, so dass das Brautpaar gemeinsam den einmaligen Weg zum Traualtar genießen kann.
Trauzeugen haben in der evangelischen Trauung eigentlich keine traditionelle Bedeutung. Es kann aber praktisch sein, wenn z.B. vorn jemand mit sitzt, der den Brautstrauß beim Trauversprechen hält, oder manch anderes noch organisiert. Trauzeugen können auch an der Gestaltung mitwirken. Manche Brautpaare wählen sie auch bewußt als Begleiter ihrer Ehe.
Über die Gestaltung des Gottesdienstes entscheidet der Pastor. Gemeinsam mit dem Brautpaar sucht er die Lieder aus, macht Vorschläge und versucht, alle Wünsche in den Gottesdienst einzubringen. Die Lieder werden wahlweise an der Orgel oder dem E-Piano begleitet.
Besteht der Wunsch, zusätzliche musikalische Beiträge durch Gäste in den Gottes-dienst einzubringen, ist es unbedingt angesagt, vor der Buchung/Einladung dies mit dem Pfarramt abzustimmen. Für den Gottesdienst ist es weniger der Stil (von Klassik bis Pop ist hier vieles möglich) als vielmehr am Inhalt, an dem sich entscheidet, ob ein Stück im Gottesdienst Platz finden kann. Für Gäste (Chöre z.B.) ist außerdem zu bedenken, dass der Platz im Chorraum unserer Kirche sehr beschränkt ist.
Klassische Mitwirkungsmöglichkeiten sind neben der Musik (s. oben) z.B. Lesungen oder Gebete, die gern von Trauzeugen. Freunden oder Geschwistern übernommen werden. Sprechen Sie dies mit dem Pastor ab. Es bereichert den Gottesdienst.
Es gibt durchaus Kombinationsmöglichkeiten von Trauung und Taufe. Sprechen Sie mit Ihrem Pastor. In der Regel wird auf Wunsch die Taufe nach dem Vollzug der Trauung im letzten Drittel des Gottesdienstes eingebaut.